SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige die Gemeinde Bad Überkingen Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Bad Überkingen auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.

Gemeinde Bad Überkingen, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen
DE15ZZZ00000113189
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Bad Überkingen vergeben.

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Gemeinde Bad Überkingen
Gemeindekasse
Gartenstraße 1
73337 Bad Überkingen

Frau Ziegler, Tel. 07331/2009-40

Frau Scarpulla, Tel. 07331/2009-16

E-Mail: gemeindekasse@bad-ueberkingen.de

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